Stadthalle Logo
Banner Rahmen oben

2G, 2G+ 3G oder ohne G

3G bzw. 3G-Regel

  • Steht für geimpft oder genesen oder getestet
  • Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).

 

2G bzw. 2G-Regel

  • Steht für geimpft oder genesen
  • Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung erforderlich.
  • Negatives Ergebnis eines Corona-Tests alleine reicht nicht aus.

 

3G plus bzw. 3G+

  • Steht für geimpft oder genesen oder PCR-getestet
  • Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung oder negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).

 

2G plus bzw. 2G+

  • Steht für geimpft oder genesen und zusätzlich getestet
  • Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung und zusätzlich negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).
  • Achtung: Manche Bundesländer wie z.B. Rheinland-Pfalz erweitern die 2G+-Regel. Hier werden Menschen von der zusätzlichen Testpflicht befreit, die eine Booster-Impfung bekommen haben. In Baden-Württemberg sind zusätzlich zu den Geboosterten auch Geimpfte von einem Test ausgenommen, bei denen die vollständige Impfung nicht länger als drei Monate her ist. Hier wird die Regelung in BW ausführlich erklärt.
  • ➡️ Testpflicht Wegfall

 

1G oder 1G-Regel

  • Steht für getestet
  • Negatives Ergebnis eines Corona-Tests erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt)
  • Achtung: Die 1G-Regel wird teilweise auch so verstanden, dass nur vollständig Geimpfte zugelassen sind. Genesene und Getestete fallen dann raus. Im Zuge der Diskussion um die neue Omikron-Variante versteht Virologe Christian Drosten 1G sogar als „nur für Geboosterte“.

 

Wie weise ich meinen Status als vollständig geimpft, genesen oder getestet nach?

Geimpft

Je nach Impfstoff gelten eine oder zwei Impfungen als Grundimmunisierung. Erst ab einer Auffrischungsimpfung (Booster) gilt man laut RKI als vollständig geimpft. Über den Impfstatus gibt das Impfzertifikat Auskunft.

Wo bekomme ich das Impfzertifikat und wie lange ist es gültig?

Genesen

Bis zu drei Monate nach einer überstandenen Corona-Infektion gelten Menschen als genesen (neu seit 15.1.2022 – vorher waren es sechs Monate). Wenn sie sich dann einmal impfen lassen, gelten sie als grundimmunisiert, nach einer weiteren Boosterimpfung als vollständig geimpft.

  • Positives Ergebnis eines Corona-PCR-Tests, der eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung bestätigt. Der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 90 Tage sein.
  • Digitales Genesenen-Zertifikat (als Ausdruck oder in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App, wird von Apotheken ausgestellt)

Welche Apps kann ich nutzen, um mein Impfzertifikat vorzuzeigen?

Getestet

  • Sowohl PCR-Test, als auch Antigen-Schnelltest müssen durch geschultes Personal durchgeführt werden. Das ist z.B. in Testzentren oder in Apotheken möglich. Bei PCR-Tests gibt es zusätzlich eine Auswertung im Labor.
  • Das Ergebnis eines Selbsttests wird als Nachweis im Rahmen der 3G-, 2G- oder 1G-Regeln meist nicht anerkannt. Ausnahmen sind möglich, wenn der Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird. Das Ergebnis ist dann nur für den einen konkreten Anwendungsfall gültig.
  • Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Zuverlässigkeit von Corona-Schnelltests überprüft. Suchen Sie hier nach dem Namen des Tests!

Hier finden Sie Testanbieter, die die Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App anbieten. Anbieter, bei denen Sie nach dem Test ein digitales EU-Zertifikat bekommen, sind dort zusätzlich mit einer EU-Flagge gekennzeichnet.